Sie mauern, weil sie die Konsequenzen fürchten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlprüfungsbeschwerde eines anonymen Klägers wegen der Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde zwar verworfen, gleichzeitig jedoch den Bundestag für die schleppende Prüfung der Wahleinsprüche gegen die vergangene Bundestagswahl kritisiert.