Europas Irrsinn – kurz und knackig (20.09.2026)
20.09.2026 Baskenland: Migranten stellen 74 Prozent der Festnahmen wegen Sexualdelikten
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29.09.2026 Erpressung mit dem Dollar: Wie Washington Irans Flugzeuge am Boden halten will
Polen genehmigt künftig den eigenen Kampfjets den Abschuss verdächtiger Flugobjekte auch ohne Sichtkontakt, insbesondere im Hinblick auf die russische Enklave Kaliningrad, die mit Polen eine gemeinsame Grenze hat. Das gab es bisher in der „NATO“ noch nie. Innerhalb des westlichen Militärpakts war dies bisher nur im Kriegszustand möglich.
Seit zwei Wochen ist es quasi amtlich. Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ war von Beginn an ein monströser Betrug. Es ist nicht aus Versehen, unvorhersehbar und unglücklicherweise komplett aus dem Ruder gelaufen – planerisch, bautechnisch, zeitlich, finanziell. Nein, die Macher wussten, was sie anrichten, und sie unternahmen alles, um die Menschen zu täuschen, zu belügen, für dumm zu verkaufen.
Wer sich in diesen Tagen die Entscheidung der EU anschaut, die Strafmaßnahmen gegen Russland für volle drei Jahre zu verlängern, muss sich unwillkürlich an Julian Assanges Diktum erinnert fühlen: „Das eigentliche Ziel ist ein endloser Krieg, kein erfolgreicher Krieg.“
Gerade die Mehrwertsteuer steigt mit dem steuerpflichtigen Preis. Wird Kraftstoff netto teurer, erhält der Fiskus deshalb je verkauftem Liter automatisch mehr Umsatzsteuer.
Dabei sollen die Medienanstalten auch personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten dürfen. Der Entwurf nennt ausdrücklich auch besonders geschützte Kategorien personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung erforderlich ist, um einen Inhalt abschließend bewerten zu können.
Erkennt das technische System einen möglichen Rechtsverstoß, können zusätzlich Anbieterdaten, die Webadresse des Inhalts, die Zeitpunkte der Veröffentlichung und der Datenerhebung, die geografische Zuordnung, Verlinkungen und Interaktionen mit dem Inhalt verarbeitet werden. Anschließend muss ein Mensch prüfen, ob sich der mögliche Rechtsverstoß bestätigt. Ist das nicht der Fall, müssen die verarbeiteten personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Spätestens nach 30 Tagen müssen sie auch dann gelöscht werden, wenn noch keine Überprüfung erfolgt ist.