08.08.2026 Auch BSW betroffen: Bundesverfassungsgericht rügt Bundestag wegen langsamer Prüfung von Wahleinsprüchen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlprüfungsbeschwerde eines anonymen Klägers wegen der Anwendung der Fünf-Prozent-Hürde zwar verworfen, gleichzeitig jedoch den Bundestag für die schleppende Prüfung der Wahleinsprüche gegen die vergangene Bundestagswahl kritisiert.
In einer Pressemitteilung zu der am 06.08.2026 verkündeten Entscheidung heißt es: „Der Senat weist in seinem Beschluss jedoch darauf hin, dass die Wahlprüfung ihren Zweck, die Legitimation des Bundestages selbständig abzusichern, nicht verfehlen darf.“
Der Wahlprüfungsausschuss wurde nach der Konstituierung des neuen Bundestags Ende März erst nach drei Monaten gebildet – ein ungewöhnlich langer Zeitraum.
Außerdem konnte der Ausschuss auch 15 Monate nach der Bundestagswahl lediglich 450 der rund 1.000 Einsprüche erledigen – noch in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundestag nach 14 Monaten bereits über 2.000 solcher Wahleinsprüche bearbeitet.
Das Gericht weist außerdem darauf hin, dass die Hälfte der Einsprüche im Wesentlichen identisch sei und in einer knappen Beschlussempfehlung zusammengefasst werden könnte.
Obwohl aufgrund offenbar massiver Namensverwechslungen zwischen „BSW“ und dem „Bündnis Deutschland“ (BD) bei der Auszählung tatsächlich Zweifel an der Richtigkeit der Wahl aufkamen, wurde der Einspruch vor dem Bundestag von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD abgelehnt.
Quelle: apollo-news.net/auch-bsw-betroffen-bundesverfassungsgericht-rgt-bundestag-wegen-langsamer-prfung-von-wahleinsprchen
Passt perfekt in die „Republik Unserer Demokratie“.
Besonders eilig scheint es das Bundesverfassungsgericht nicht zu haben, den es hatte bereits letztes Jahr „gerügt“. Riecht mehr nach „Bestandsschutzes eines gewählten Parlamentes“ als nach dem Willen zur Aufklärung.
Im Interesse des Bestandsschutzes eines gewählten Parlamentes darf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur so weit gehen, wie es der festgestellte Wahlfehler verlangt. Zur Ungültigkeit der Wahl können nur Wahlfehler führen, die sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben oder ausgewirkt haben könnten (sog. Mandatsrelevanz). Rechtsverletzungen, die nicht zur Ungültigkeit der Wahl führen, sind vom Bundesverfassungsgericht dennoch festzustellen.
Quelle: bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Wahlpruefungsbeschwerde/wahlpruefungsbeschwerde_node.html
Wenn der Prozess im derzeitigen Tempo weitergeht, wird das Ergebnis kurz vor der nächsten Wahl veröffentlicht.
Denn sollte bei einer Nachzählung das „BSW“ die Fünf-Prozent-Hürde überwinden, würde die Regierung implodieren.
Und das will keiner der Politiker, die an den Quellen des Geldes und der Macht sitzen.
#JustMy2Cent