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Zu spät – der Schaden ist bereits angerichtet

Es war keine juristische Überraschung, sondern die Bestätigung einer absehbaren Linie: Das Oberlandesgericht München hat in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es der Einschätzung des Landgerichts folgen wird, wonach das ZDF dem ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm in einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ vom 07.10.2022 zu Unrecht eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt hat.

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