Zu spät – der Schaden ist bereits angerichtet
Es war keine juristische Überraschung, sondern die Bestätigung einer absehbaren Linie: Das Oberlandesgericht München hat in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es der Einschätzung des Landgerichts folgen wird, wonach das ZDF dem ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm in einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ vom 07.10.2022 zu Unrecht eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt hat.