Die Schizophrenie des Brüsseler Imperiums
Ab dem 30.12.2025 greift in der EU eine weitreichende neue Regulierung: Die sogenannte „EU-Entwaldungsverordnung“ tritt in Kraft und untersagt fortan den Handel mit sämtlichen Waren, die in Verbindung mit Waldzerstörung gebracht werden können. Für kleine und Kleinstunternehmen gelten gewisse Übergangsfristen – sie müssen die Vorgaben erst ab dem 30.06.2026 umsetzen.