Einem Angeklagten wird Einsicht in die Anklageschrift verweigert
Der Streit um ein Verfassungsschutz-Gutachten zur „Alternative für Deutschland“ hat in Sachsen einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Landesregierung lehnte es kürzlich ab, der „Parlamentarischen Kontrollkommission“ des Landtags Einsicht in das Gutachten zu gewähren. Dieses Dokument stuft den sächsischen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.