Man sollte nicht immer nur meckern
Kommentar der Hauptstadt-Korrespondentin Irina Sayram zum Urteil Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.
Kommentar der Hauptstadt-Korrespondentin Irina Sayram zum Urteil Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26.02.2026 dem Eilantrag der AfD größtenteils stattgegeben und dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ untersagt, die Partei bis zum Hauptsacheurteil als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen.
Das konstatierte Harald Martenstein in seiner Rede beim “Prozess gegen Deutschland” zum AfD-Verbot überdeutlich. Freilich hielt er sie vor linksgedrehten Dauerempörten, deren Diskussionskultur sich auf Mittelfingergesten und zornige Buh-Rufe beschränkte.
– Teil 19
Nach dem Bundesparteitag der CDU schließt Friedrich Merz eine Zusammenarbeit mit der AfD einmal mehr kategorisch aus. Nicht alle in der Partei kann er damit überzeugen; vielmehr wird ein Umdenken bei den Christdemokraten deutlich.
Friedrich Merz auf dem CDU-Bundesparteitag am 20.02.2026 in Stuttgart:
Politiker von CDU und SPD sowie Historiker reagieren mit Empörung auf die Planung der AfD für ihren Bundesparteitag am 03.07.2026 und 04.07.2026 in Erfurt – exakt 100 Jahre nach dem NSDAP-Reichsparteitag 1926 in Weimar.