Es darf höchstrichterlich nur westliche Propaganda verbreitet werden
Videos des russischen Staatssenders RT dürfen in der Europäischen Union auch auf kostenlosen Internetseiten nicht veröffentlicht werden. Ob damit Gewinn gemacht werden soll oder nicht, spielt keine Rolle, das hat der „Europäische Gerichtshof“ am 02.06.2026 in Luxemburg entschieden. Wie das Portal „Unternehmen-Heute“ berichtet, ging es um einen Fall aus Deutschland.