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Keine wissenschaftliche Studie über Infektionen nach Massen“impfung“

Die Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen und Beschäftigung im öffentlichen Sektor verhandelt derzeit ihren ersten Fall im Zusammenhang mit Beschwerden von Beamten. Dabei geht es um einbehaltene Gehälter und verweigerte Leistungen der Arbeitsversicherung, aufgrund der Weigerung von Angestellten, sich an das von Oktober 2021 bis Juni 2022 geltende Impfmandat zu halten.

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