Nennt sich „Verschleppung“
Nachdem die vom Robert Koch-Institut beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18.03.2024 – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt.