Kein Grund zum Jubeln
In einem lang erwarteten Urteil zum sogenannten „Pfizergate“-Skandal entschied das Gericht der „Europäischen Union“ in Luxemburg, dass die Kommission „keine plausible Erklärung zur Rechtfertigung“ ihrer Ablehnung des Antrags eines Journalisten auf Zugang zu den Texten gegeben habe.