Die bürgerlichen Gesinnungsakrobaten dürften das anders sehen
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 Grundgesetz ist die elementare Lebensgrundlage einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung. Denn auf ihr entfaltet sich der Austausch der politischen Gestaltungs-Ideen der freien Bürger, die Suche nach der Wahrheit und der besten Wege ihrer Realisierung.