Verfassungsfeindliche Aktivitäten
Am 13.07.2023 veröffentlichte die deutsche Bundesregierung auf ihrer Facebook-Seite ein Posting zu einem neuen Gesetz, das einschränken soll, wer als Schöffe bei Gericht arbeiten darf.
Am 13.07.2023 veröffentlichte die deutsche Bundesregierung auf ihrer Facebook-Seite ein Posting zu einem neuen Gesetz, das einschränken soll, wer als Schöffe bei Gericht arbeiten darf.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war.
Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hält jeden fünften Deutschen für einen Rechtsextremisten. „Wir sind bei ungefähr 20% braunem Bodensatz in der Bundesrepublik“, sagte er dem Sender NDR Info. Er habe jedoch noch Hoffnung, die Wähler der AfD zu erreichen.
Langfristig ist auch eine verstärkte verfassungsschutzrelevante Agitation gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen und damit einhergehende Restriktionen denkbar.
Der bisherige Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, muss seinen Posten räumen. Bei der Wahl des Regierungschefs lag er letztendlich um eine Stimme hinter dem erst im dritten Wahlgang aufgestellten Kandidaten der FDP, Thomas Kemmerich, zurück. Auf Kemmerich entfielen 45 der insgesamt 90 Stimmen der Abgeordneten. Ramelow erhielt 44 Stimmen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BverfG) muss sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung auseinandersetzen. Es geht um eine noch stärkere Machtübertragung an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf durch einen internationalen „Pandemievertrag“.