Kein Anspruch mehr, Informationen von Behörden zu erhalten
Das Informationsfreiheitsgesetz regelt den Anspruch von Bürgern auf Zugang zu staatlichen Informationen. Danach hat jedermann einen Anspruch, bestimmte amtliche Informationen von Bundesbehörden, Bundesanstalten, aber auch öffentlichen Unternehmen zu erhalten.