Mutig und klar (zu Lasten der Steuerzahler) handeln
Eigentlich verbietet die EU staatliche Beihilfen, um zu verhindern, dass ein Land seine heimischen Unternehmen begünstigt und den EU-Binnenmarkt verzerrt. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich jedoch die Praxis etabliert, dass Investitionshilfen manchmal akzeptabel sind, die Übernahme von Betriebskosten für ansonsten leistungsschwache Unternehmen hingegen nicht.