Speicherung von IP-Adressen – ein fauler Kompromiss
Internetzugangsdiensteanbieter sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, Port-Nummern und die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern. Dadurch sollen Straftäter und Terrorverdächtige leichter ermittelt werden können.