Beißkorb für Haldenwang
Erneut hat die AfD damit eine rechtliche Auseinandersetzung mit Haldenwangs Bundesamt gewonnen: Schon 2021 war die AfD gegen den Verfassungsschutz erfolgreich gewesen. Damals war dem Amt gerichtlich untersagt worden, die Partei öffentlich als „Verdachtsfall“ zu bezeichnen – dadurch werde in unvertretbarer Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, urteilte das Verwaltungsgericht Köln damals.