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„Ein nachträglich redigiertes Protokoll“

Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen. In den freigeklagten Protokollen waren aber gravierende Änderungen vorgenommen worden, die gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar sein könnten. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat daher gegen die Person, die die Änderungen vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet.

Vor genau zwei Jahren

„Es sollten keine Schreckensszenarien für die Bevölkerung herbeigeredet werden“, stellte der Krisenstab des Robert-Koch-Instituts am 10.08.2022 fest. Möglicherweise kam diese Feststellung zwei Jahre zu spät, aber immerhin übte das RKI an jenem Mittwoch Kritik an einer pikanten Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums.

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