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„Freigegeben – nicht vom Parlament, sondern von der Regierung“

„Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung“, heißt es in einem Schreiben von Staatssekretär Wolf Reuter an den Haushaltsausschuss des Bundestags. „Trotz der Höhe der überplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren aus zwingenden Gründen geboten“, heißt es.

Nichts ist kostenlos – gar nichts

Ab Januar 2024 stehen für Versicherte und Arbeitgeber in Deutschland weitere finanzielle Belastungen bevor: Die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte an.

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