Kleine Momente der Vernunft
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte am 11.07.2025, dass die Deutsche Bahn Fernverkehr AG Verbraucher nicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse oder Handynummer beim Kauf von Sparpreis- und Super-Sparpreistickets zwingen darf. Diese Form der Datenverarbeitung verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung, da sie für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sei.