Doch noch mögliche Zwangsimpfung im Herbst
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der aktuellen Impfpflicht Debatte keine Beachtung geschenkt bekommt – zumindest haben wir darüber noch nichts gelesen – ist die Tatsache, dass im Infektionsschutzgesetz in § 20 Abs. 6 bereits steht, dass „bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen teilzunehmen haben“. Die Regierung hat mit dem Infektionsschutzgesetz § 20 aber …