Wie Krankenkassen und Beitragszahler noch mehr geschröpft werden
Mit dem seit Januar geltenden System erhalten Hausärzte im Rahmen der „Vorhaltepauschale“ grundsätzlich weniger Geld als zuvor. Das bisherige Vergütungsniveau erreichen sie nur dann, wenn sie mindestens zwei von zehn Zusatzkriterien im Rahmen neu definierter Zuschläge erfüllen. Das können zum Beispiel Haus- und Pflegeheimbesuche, Ultraschalldiagnostik von Bauch oder Schilddrüse, Videosprechstunden oder Impfungen sein.