Man soll die Hoffnung bekanntermaßen nie aufgeben
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BverfG) muss sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung auseinandersetzen. Es geht um eine noch stärkere Machtübertragung an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf durch einen internationalen „Pandemievertrag“.