„Solche Bücher gehören gar nicht erst in den Bestand“
Wie berichtet, hatte die Stadtbücherei Münster auf zwei Werken aus ihrem Bestand den Hinweis angebracht, diese seien umstritten und eventuell nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar. Einer der betroffenen Autoren klagte auf Unterlassung per einstweiliger Anordnung. Er unterlag in erster Instanz, obsiegte dann aber vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.