„Echte und falsche Corona-Tote“
Der fraglos stärkste Angsttreiber [der „Pandemie“] waren die Todeszahlen. Weltweit sollen dem Virus bis heute 7,1 Millionen Menschen erlegen sein, in Deutschland über 187.000. Die Frage ist bloß: Stimmt das?
Der fraglos stärkste Angsttreiber [der „Pandemie“] waren die Todeszahlen. Weltweit sollen dem Virus bis heute 7,1 Millionen Menschen erlegen sein, in Deutschland über 187.000. Die Frage ist bloß: Stimmt das?
Die Maskendeals der Corona-Jahre sind ein Fass ohne Boden: 2,3 Mrd. € Schadensersatzforderungen, rund 73 Mio. € für externe Anwälte – der Maskeneinkauf über 5,9 Mrd. € im Frühjahr 2020 belastet den Bundeshaushalt weiterhin.
Im Vorfeld des Verhandlungstages gab das Gericht eine Sicherheitsverfügung heraus, der zufolge das Tragen einer FFP2-Maske im Gerichtssaal verpflichtend sei. Bei der Verhandlung selbst fühlte man sich in die tiefste Corona-Zeit zurückversetzt.
Wie viele der 5,7 Milliarden beschafften Schutzmasken zu einer effektiven Pandemiebekämpfung beigetragen haben, bleibt unklar: Weniger als ein Drittel der Schutzmasken wurde in Deutschland verteilt, mehr als die Hälfte wurde vernichtet oder ist dafür vorgesehen.
In der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Urteil des Erfurter Landgerichts gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Tobias Handschell, vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Urteils sowie ein neues Hauptverfahren beantragt.
Die Welt befindet sich seit mehr als drei Jahren in einem Krisenzustand, und das, obwohl die WHO und die CDC (mit den üblichen Anspielungen) eindeutig bestätigt haben, dass der RT-PCR-Test, der zur Rechtfertigung jeder einzelnen politischen Maßnahme – darunter Ausgangssperren, soziale Distanzierung, Maskenpflicht, Einschränkung der Arbeitskraft, Einstellung der Wirtschaftstätigkeit usw. – verwendet wird, fehlerhaft und ungültig ist.