Natürlich müssen die eine „steuernde Einflussnahme“ ausschließen
Die AfD hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Einspruch gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall eingelegt. In dem Prozess räumte nun erstmals ein Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes ein, dass V-Leute in der AfD eingesetzt werden.