Mal sehen, ob sich daran gehalten wird
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26.02.2026 dem Eilantrag der AfD größtenteils stattgegeben und dem „Bundesamt für Verfassungsschutz“ untersagt, die Partei bis zum Hauptsacheurteil als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen.