Ein Urteil, dass Anlass zu etwas Hoffnung gibt
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat unanfechtbar entschieden, dass die Bibliotheken des Landes keine Warnhinweise an Büchern anbringen dürfen. Die Stadtbibliothek Münster unterlag damit in zweiter Instanz gegen einen betroffenen Autor.