Verbot von AUF1 im Satelliten-Fernsehen (Video)
195.000 Euro Strafe wegen Platzierung verbotener Themen. So steht es im Bußgeldbescheid, zugestellt gestern, von der Landesmedienanstalt.
195.000 Euro Strafe wegen Platzierung verbotener Themen. So steht es im Bußgeldbescheid, zugestellt gestern, von der Landesmedienanstalt.
Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen, weil in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ falsch über einen Teilnehmer berichtet wurde. Der Jurist Ulrich Vosgerau hatte eine Klage eingereicht.
Indem sich ein freiheitlicher Staat verhöhnen lässt, schützt er seine Verfassung. Denn zur Herrschaft des Volkes gehören der freie Austausch von Meinungen, die Kritik am Staat, der Wettbewerb der Ideen, und all das umfasst – natürlich – auch das Recht, den Staat zu verhöhnen.
So mancher, der in dieser Woche die Pressekonferenz der deutschen Innenministerin Nancy Faeser und der beiden Chefs ihrer wichtigsten Sicherheitsbehörden Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt verfolgt hat, dürfte zeitweise seinen Ohren nicht getraut haben. Die Demokratie sei infolge der Machenschaften rechter Kreise in Gefahr, und deshalb müssten die Maßnahmen gegen Rechtsextremismus verstärkt werden, hob Faeser an.
Ohne Worte
Der Brandenburger Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat seit 2014 mehrere Millionen in den Erwerb von Unterkünften für Flüchtlinge gesteckt – und dabei immer wieder Objekte von zwei Unternehmern gemietet oder gekauft, die damit einen Millionen-Gewinn verbuchen konnten, wie die Berliner Zeitung berichtet.