Aufhebung der Maßnahmen: zähneknirschend, meckernd, mahnend
Masken- und Testpflicht fallen ab 02.04.2022 in Hessen weitgehend weg Vom 2. April an ist die Maskenpflicht an den meisten Orten aufgehoben. Lediglich in Bussen und Bahnen bleibt sie bestehen und dort, wo sich besonders gefährdete Menschen aufhalten: für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern und Pflege- und Altenheimen, in Arztpraxen, beim Rettungsdienst oder …