Wir finanzieren die Terroristen, die Nord Stream gesprengt haben

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass es sich bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 um einen „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt“ im fremdstaatlichen Auftrag handelt. Aus einem am 15.01.2026 veröffentlichten Beschluss geht hervor, dass das Gericht die Ukraine für den Auftraggeber hält.

Zuwanderung: rund 6,2 Millionen – neue Wohnungen: knapp 4 Millionen

Vor einigen Tagen wurde eine weitere Studie mit dem Titel „Sozialer Wohn-Monitor 2026 – Wohnungsmarktsituation, Wohnungsbedarfe, sozialer Wohnungsbau” veröffentlicht, die sich auf der Basis detaillierter und auch regional aufgeschlüsselter Statistiken der Wohnungskrise vergleichsweise ganzheitlich widmet.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung