Bekommen ≠ verdienen
Das entsprechende Gesetz zur „Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024“ wurde am 16.11.2023 im Bundestag verabschiedet. Die Grundgehälter in allen übrigen Besoldungsgruppen sollen zum 01.032024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 € sowie zusätzlich um 5,3% steigen.