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„Keine Antwort wäre auch eine Antwort“

Fünf deutsche Chemiker brachten in den vergangenen Jahren BioNTech und das PEI immer wieder in Erklärungsnot: Sie stellten fundierte Nachfragen zu Qualitätsmängeln der Corona-Impfstoffe, die deren mitunter verheerende Nebenwirkungen erklären können. Die Professoren brachten dabei ans Licht, wie schlecht die Qualitätskontrolle der angeblich so sicheren Vakzine in Wahrheit ist.

„Ein nachträglich redigiertes Protokoll“

Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen. In den freigeklagten Protokollen waren aber gravierende Änderungen vorgenommen worden, die gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar sein könnten. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat daher gegen die Person, die die Änderungen vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet.

Nennt sich „Verschleppung“

Nachdem die vom Robert Koch-Institut beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18.03.2024 – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt.

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