Nennt sich „Verschleppung“

22.04.2024 Gerichtstermin zur Entschwärzung der RKI-Protokolle verschoben
 
Nachdem die vom Robert Koch-Institut beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18.03.2024 – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt. Der ursprüngliche Termin am 06.05.2024 wurde aufgehoben.
 
Die RKI-Anwälte hätten „glaubhaft gemacht“, dass sie „wegen Urlaubsabwesenheit“ und eines weiteren Termins verhindert seien und die Einarbeitung eines anderen Anwalts der 80-köpfigen Kanzlei „wegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar“ sei, das Gericht gegenüber der Multipolar vertretenden Kanzlei Partsch & Partner. Es sei nun „beabsichtigt, die Sache im Zeitraum vom 01.07.2024 – 19.07.2024 zu terminieren“. Die RKI-Anwälte sollen dem Gericht bis zum 02.05.2024 mitteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar sind.

 
Quelle: multipolar-magazin.de/meldungen/0043
 

Wenn die schon Anfang Mai wegen „Urlaubsabwesenheit“ verhindert sind, was passiert dann erst Anfang bis Mitte Juli?

 

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