Wenn Deutschland ein Rechtsstaat ist, muss das vom BVG einkassiert werden
Bestrafung von Regionen mit hohem Nichtwähler-Anteil – das plant offenbar das „Bundesamt für Soziale Sicherungen“. Laut einem 150-seitigen Entwurf der Behörde, der Bild und Volksstimme vorliegt, soll bei der Berechnung der Verteilung von Krankenkassenbeiträgen und Steuergeldern künftig die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2021 mit einberechnet werden.