Bloß nicht mit alten Traditionen brechen
Als sich das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung das letzte Mal zum Abendessen hinter verschlossenen Türen trafen, stand wenige Monate danach eine richtungweisende Grundsatzentscheidung über die rückwirkende Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen an. Das BVerfG entschied am Ende auf Regierungslinie.