Einem Angeklagten wird Einsicht in die Anklageschrift verweigert

27.03.2024 Einstufung als rechtsextrem: Verfassungsschutz verweigert Herausgabe von AfD-Gutachten
 
Der Streit um ein Verfassungsschutz-Gutachten zur „Alternative für Deutschland“ hat in Sachsen einen neuen Höhepunkt erreicht. Die Landesregierung lehnte es kürzlich ab, der „Parlamentarischen Kontrollkommission“ des Landtags Einsicht in das Gutachten zu gewähren. Dieses Dokument stuft den sächsischen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Die Entscheidung stieß bei der AfD-Fraktion im Landtag, die auf Transparenz und Zugang zum vollständigen Gutachten pocht, auf scharfe Kritik.
 
Carsten Hütter, Abgeordneter der AfD und Mitglied der „Parlamentarischen Kontrollkommission“ betonte, dass es zu den Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehöre, dass der Beschuldigte Kenntnis darüber erhält, was ihm vorgeworfen wird. Darüber hinaus befürwortet Hütter eine Veröffentlichung des Gutachtens für die Bevölkerung.
 
Das Innenministerium erklärte, dass der Bericht über die Einstufung und die dazugehörige Materialsammlung aufgrund von Geheimschutzgründen als Verschlusssache behandelt wird und daher „nicht für eine Veröffentlichung bestimmt und geeignet“ sei. Weiterhin gab das Ministerium zu verstehen, dass der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse üblicherweise im Rahmen seines Jahresberichts teilt, wobei das Ausmaß und die Präzision der Informationen „allein im Ermessen des Geheimdienstes“ liegen.

 
Quelle: apollo-news.net/einstufung-als-rechtsextrem-verfassungsschutz-verweigert-herausgabe-von-afd-gutachten
 

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