Kopf in den Sand stecken und auf weitere Tritte in den Hintern warten
Drei Wochen ist die aufsehenerregende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München nun alt, die es dem Landratsamt Bad Tölz/Wolfratshausen untersagte, der heillos überforderten Gemeinde Greiling weitere Asylbewerber zur Unterbringung zuzuteilen.