… und das Geschacher geht weiter
„Welt“-Chefredakteur Philipp Burgard fragte Frei, wie er zum Vorschlag der Linken stehe, dass diese den Kandidaten im Gegenzug für ein eigenes Vorschlagsrecht zustimmen.
„Welt“-Chefredakteur Philipp Burgard fragte Frei, wie er zum Vorschlag der Linken stehe, dass diese den Kandidaten im Gegenzug für ein eigenes Vorschlagsrecht zustimmen.
Wäre ein Kanzler gekommen? Die Kanzlerin kam jedenfalls nicht, als in der Silvesternacht 2015/16 in Köln die Domplatte und das Bahnhofsgelände zu einem rechtsfreien Raum wurden. Männer nahmen sich heraus, was sie wollten, gegen Frauen, denen die Polizei nicht zu Hilfe kam. Auch Tage und Wochen oder Monate später erschien Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht in Köln, um sich dort mit den Frauen zu solidarisieren gegen die anonymen Männerhorden.
„Wir müssen den Zustrom von Menschen als etwas betrachten, das von Organisationen orchestriert wird, die mit diesen Aktivitäten jedes Jahr Milliarden Euro verdienen“, sagte der dänische Einwanderungsminister. Er fügte hinzu, dass diese Organisationen ein Produkt verkaufen, welches der Zugang in die EU-Länder sei. „Wenn wir dieses Produkt abwerten oder die Einreise unmöglich machen, wird es für sie viel schwieriger sein, Menschen zu transferieren.“
Die Europäische Union will gegen Kondensstreifen von Flugzeugen vorgehen. Seit Januar müssen alle Fluggesellschaften einmal im Jahr der EU, welche Auswirkungen „Nicht-CO₂-Effekte“ wie Kondensstreifen, Schwefeldioxid und Stickoxide auf den Klimawandel haben sollen und wie viel CO₂ dadurch freigesetzt wird. Dazu sollen Flugdaten gesammelt werden.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 in den Neubau umziehen, der als Ersatz für das marode Schloss Bellevue dienen soll. Für das Gebäude in Berlin-Moabit, das aus Holzmodulen erstellt wird, rechnet die Bundesregierung mit Kosten von rund 205 Mio. €.
Wie berichtet, hatte die Stadtbücherei Münster auf zwei Werken aus ihrem Bestand den Hinweis angebracht, diese seien umstritten und eventuell nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar. Einer der betroffenen Autoren klagte auf Unterlassung per einstweiliger Anordnung. Er unterlag in erster Instanz, obsiegte dann aber vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.