Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung ist doch keine Vergewaltigung

Nur wenige Monate nach der Kölner Silvesternacht 2015/2016 hat der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet. Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung trat am 10.11 2016 in Kraft. Seitdem gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Die Berliner Rechtsanwältin Margarete von Galen vertritt Opfer von Sexualstraftaten und erklärt, was sich genau geändert hat:

Noch mehr Bürokratie – genau das, was Unternehmen brauchen

Das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission haben sich Donnerstagnacht nach langen Verhandlungen auf das sogenannte EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt. Das neue Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz zukünftig verpflichtet sind, bestimmten Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten – und darüber aufmerksam Bericht führen müssen.

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