„Ein derber Fehler“

In der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Urteil des Erfurter Landgerichts gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Tobias Handschell, vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des Urteils sowie ein neues Hauptverfahren beantragt.

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