Neues von der „Nutri’Earth“-Front
Die „Durchführungsverordnung 2025/89 der EU-Kommission vom 20.01.2025“ erlaubt die Durchführungsverordnung explizit nur einem einzigen Unternehmen, nämlich Nutri’Earth, mit Sitz in Frankreich, dieses Tiermehl herzustellen, welches dann verschiedenen Lebensmitteln beigemengt werden darf.