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„Ein nachträglich redigiertes Protokoll“

Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen. In den freigeklagten Protokollen waren aber gravierende Änderungen vorgenommen worden, die gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar sein könnten. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat daher gegen die Person, die die Änderungen vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet.

Misstrauen in die USA – Misstrauen in den „Greenback“

Ein wachsender Anteil afrikanischer Länder beginnt, Gold zu kaufen, um sich vor geopolitischen Risiken wie Kriegen, Handelskonflikten und wirtschaftlicher Instabilität zu schützen. Zu den Ländern, die diesen Weg eingeschlagen haben, gehören Nigeria, Uganda, Ghana, Simbabwe und neuerdings auch der Südsudan, wie „L’Indipendete“ berichtet.

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