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„Ein nachträglich redigiertes Protokoll“

Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen. In den freigeklagten Protokollen waren aber gravierende Änderungen vorgenommen worden, die gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar sein könnten. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat daher gegen die Person, die die Änderungen vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet.

Nachtrag zu „Panic mode reloaded“ – unfassbares Vorgehen

Wie aus einer Pressemitteilung des Pharmakonzerns BioNTech vom 27.06.2024 hervorgeht, hat das Unternehmen den an die Omikron-Variante JN.1 angepassten monovalenten COVID-19-Gentherapie „auf eigenes Risiko“ hergestellt, um die Verfügbarkeit vor Beginn der bevorstehenden Herbst- und Wintersaison sicherzustellen.

Nennt sich „Verschleppung“

Nachdem die vom Robert Koch-Institut beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18.03.2024 – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt.

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