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Verständnislos

In Zukunft sollen Nachrichtendienste bei besonderen Bedrohungen selbst aktiv werden können – und zum Beispiel Wohnungen beziehungsweise Geschäftsräume betreten dürfen, um Spähsoftware zu installieren. Vor allem der Bundesnachrichtendienst, für den die Überwachung von Menschen in Deutschland bisher weitgehend tabu ist, soll in Zukunft in bestimmten Fällen auch im Inland arbeiten können.

Planlos in Berlin

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz nennt den 15.08.2026 ausdrücklich als Prüftermin. Dabei muss der Bund unter anderem Versorgungssicherheit, Strompreise und die Auswirkungen weiterer Stilllegungen in einem Prüfbericht bewerten. Außerdem soll geprüft werden, ob die drei RWE-Blöcke nach März 2030 in eine Reserve überführt werden müssen.

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