Das „bislang öffentlich unbekannte Vorschusskonto“
Das Bundesgesundheitsministerium hat nach Niederlagen in Maskenprozessen bereits Sicherheitsleistungen von rund 790 Millionen Euro hinterlegt. Damit will der Bund verhindern, dass Maskenhändler Gelder aus noch nicht rechtskräftigen Urteilen vollstrecken. Das Geld stammt aus einem bislang öffentlich unbekannten Konto der Bundesfinanzverwaltung.