Staatliche Plünderei und Schützenhilfe für Finanzkonzerne
Empfehlung 28 der „Alterssicherungskommission“ will die gesetzliche Rente um einen Fonds ergänzen, in den Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zusätzlich zu den bestehenden Rentenbeiträgen je ein Prozent vom Brutto einzahlen müssen. Dieser Fonds soll zentral verwaltet werden. Für jeden Arbeitnehmer soll zwar festgehalten werden, wieviel er auf „seinem“ Kapitalrentenkonto hat, allerdings ist das Geld nicht vererbbar.