Wir finanzieren die Terroristen, die Nord Stream gesprengt haben
Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass es sich bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 um einen „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt“ im fremdstaatlichen Auftrag handelt. Aus einem am 15.01.2026 veröffentlichten Beschluss geht hervor, dass das Gericht die Ukraine für den Auftraggeber hält.