Ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung
Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht in Luxemburg.