Kommt bei den BRICS-Ländern bestimmt gut an
Die EU hat die Grundlage für die Nutzung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine geschaffen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten mitteilte, wurden am 12.02.2024 zwei Gesetzestexte dafür angenommen. Sie regeln unter anderem, dass außerordentliche Erträge aus der Verwahrung der Zentralbank künftig gesondert aufbewahrt werden müssen.