Wenn es „wütende Protestschreiben“ hagelt
Multipolar weist ein Schreiben der „Landesanstalt für Medien NRW2 als „verfassungswidrig“ zurück. Die Anstalt hatte dem Magazin in einem Brief Ende August mitgeteilt, dass mehrere Beiträge nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen würden und Ergänzungen angemahnt.