23.03.2026 Masern-Impfnötigung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Hauptsache die Sitzung geht schnell vorbei
In feudaler Zeit wusste jeder Untertan, dass man zu seinem Fürsten ausschließlich gehen durfte, wenn man gerufen wurde. Dann waren Befehle oder Belehrungen entgegenzunehmen. Sprechen durfte man allenfalls auf Aufforderung mit der gebotenen Untertänigkeit. In unseren Fassadendemokratien gilt es, dies wieder zu lernen.
Staatliche Stellen vertreten nicht die im Land lebenden Menschen. Volksvertreter empfinden sich als Obrigkeit. Die CSU-Ausschussvorsitzende Hülya Düber setzte mit ihren Vorgaben den Rahmen. Zu keinem Zeitpunkt ließ sie erkennen, dass mit den Petenten des Antrages eigentlich 38.000 Bürger vorstellig wurden.
Es begann schon damit, dass dem Sprecher der Petition, dem Passauer Frauenarzt Dr. Ronny Weikl, am 18.09.2026 während seiner Sprechstunde telefonisch mitgeteilt wurde, dass er wegen Sicherheitsbedenken gegen seine Person nicht in das Bundestagsgebäude eingelassen werde.
Zu diesem Zeitpunkt konnte kein Vertreter mehr nachgemeldet werden. Lediglich die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner durfte im Saal anwesend sein. Dr. Weikl musste sich per Video zuschalten lassen.
Eine Anreise nach Berlin hätten sich beide auch sparen können:
In lediglich 54 Minuten Gesamtzeit durften Weikl und Bahner zusammen gerade einmal etwa 25 Minuten sprechen. 5 Minuten für die Erläuterung der Petition; 20 Minuten für 9 oft umfängliche Fragen Abgeordneter.
Die Vorsitzende ließ großzügig Zeitüberschreitungen im Sekundenbereich zu. Für die Antworten auf 9 Anfragen an 3 Vertreterinnen des Gesundheitsministeriums gab es keine zeitliche und personelle Beschränkung.
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